Aufzug nach MRL für den Innen- & Aussenbereich

Barrierefreie Zugangslösungen für alle

Garaventa Lift steht an der Spitze, wenn es um innovative Aufzugssysteme nach MRL geht, die barrierefreien Zugang für jedermann ermöglichen. Unsere Liftsysteme sind speziell darauf ausgelegt, eine nahtlose Integration in jede Umgebung zu gewährleisten, wobei der Fokus stets auf Sicherheit, Komfort und Design liegt. Mit einer breiten Palette an massgeschneiderten Lösungen erfüllen wir die Bedürfnisse von öffentlichen Einrichtungen, Gewerbeimmobilien und privaten Wohnräumen, um sicherzustellen, dass jeder Raum für alle Menschen zugänglich ist. Garaventa Lift verbindet Funktionalität mit Ästhetik, um die Mobilität und Unabhängigkeit aller Nutzer zu fördern.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Zugänglichkeit von Gebäuden, Aussenanlagen und öffentlichen Verkehrshaltestellen wird durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Diese Regelungen umfassen sowohl nationale als auch kantonale Bestimmungen.

Übergeordnete nationale Regelungen

In der Schweiz wird die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Bauwerken durch die Verfassung, das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sowie zugehörige Verordnungen und Erläuterungen auf nationaler Ebene geregelt. Diese Vorschriften sind in der gesamten Schweiz gültig.

Regionale Bauvorschriften

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) dient als übergeordnetes Rahmengesetz, dessen konkrete Umsetzung in der Verantwortung der Kantone liegt. Beispielsweise gelten die Bestimmungen des BehiG für Mehrfamilienhäuser erst ab einer Anzahl von 8 Wohneinheiten. Die Regelungen auf Kantonsebene können jedoch strenger sein. So fordern manche Kantone bereits bei Gebäuden mit 4 Wohnungen eine barrierefreie Gestaltung gemäss SIA 500. Darüber hinaus können Gemeinden mit ihren eigenen Vorschriften noch spezifischere Anforderungen stellen.

Barrierefreiheit im Shop dank Aufzug nach MRL

Barrierefreiheit im Shop dank Aufzug nach MRL

Barrierefreiheit SIA500

Unsere Lifte entsprechen der SIA 500 Norm

Die Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten definiert, wie im Hochbaubereich das Postulat der Gleich-stellung zu erfüllen ist. Ziel dieser Norm ist eine selbständige Zugänglichkeit im gebauten Lebensraum für alle Menschen, insbesondere auch für Personen, welche in ihrer Beweglichkeit motorisch oder sensoriell eingeschränkt sind und auch für Personen, welche Gepäckstücke, Kinderwagen oder unhand-liche Gegenstände mitführen. Die Anforderungen an die Hindernisfreiheit sind je nach Art und Weise der Gebäudenutzung unterschiedlich. Daher erfolgt eine Unterteilung in drei Kategorien: Öffentlich zugängliche Bauten, Bauten mit Wohnungen und Bauten mit Arbeitsplätzen. 

Mehr Informationen zur SIA 500 Norm finden Sie hier

Ein Aufzug nach MRL für jede Situation

Garaventa Lift bietet eine breite Produktepalette, die für verschiedenste Einsatzorte geeignet sind – von Ladenlokalen und Kirchen bis hin zu Bürogebäuden.

Lifte für Büros

Lifte für Schulhäuser

Lifte für Gastro

Lifte für Shops

Lifte für Hotels

Lifte für Kinos

Lifte für Museen

Lifte für Kirchen

Der Aufzug nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Mobilität ist ein wesentlicher Bestandteil des modernen Lebens. Aufzüge, die gemäss der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG konzipiert sind, bieten eine ideale Lösung für den Einbau oder die Nachrüstung in Einfamilienhäusern. Sie erleichtern den Alltag, ermöglichen es älteren Menschen, in ihrem eigenen Zuhause zu verbleiben, und unterstützen Personen mit körperlichen Einschränkungen, in ihrer gewohnten Umgebung zu leben. Diese Aufzüge entsprechen der seit dem 29. Dezember 2009 gültigen Maschinenrichtlinie und basieren auf den Anforderungen der prEN 81-41.

Wie bei vielen massgeschneiderten Lifte, können diese Aufzüge auch unter schwierigen räumlichen Bedingungen installiert werden. Ein Vorteil ist die geringe erforderliche Grubentiefe von nur 50 mm und die Möglichkeit, die Schachtkopfhöhe von normalerweise 2250 mm unter bestimmten Umständen auf bis zu 2050 mm zu reduzieren. Die Aufzüge können entweder in einen bestehenden Schacht integriert oder komplett mit einem passenden Stahlschachtgerüst geliefert werden.

Bei Aufzügen nach MRL ist die Höchstgeschwindigkeit auf 0,15 Meter pro Sekunde begrenzt. Diese bewusst niedrig gehaltene Geschwindigkeit ermöglicht es, auf Kabinentüren zu verzichten. Dies bietet vor allem bei engen Platzverhältnissen einen erheblichen Vorteil.

Wir sind die Experten

Wenn Sie sich bezüglich des Gesetzes unsicher sind und keine Zeit haben, alle Dokumente durchzulesen, rufen Sie uns an oder füllen Sie das Kontaktformular aus – wir informieren Sie umfassend darüber. Falls Sie interessiert sind, finden Sie alle relevanten Links unterhalb dieses Kontaktformulars.

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Unsere Lösungen

  • Unsere Verkaufsberater

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  • Enrico Ghidotti

    Enrico Ghidotti

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    Marcel Wicki

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  • Marcel Schulz

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